Einführung in die Hörgeschädigtenpädagogik
von Annette Leonhardt
3. überarbeitete und erweiterte Auflage
Ernst Reinhardt Verlag, München, Basel, 2010, 320 Seiten
Dies Buch ist leit langem ein Standardwerk. Die erste und zweite Auflage wurden empfehlend besprochen (RKGS 49/2000, 29-31 und 55/2003, 28 ff). Nun liegt nach acht weiteren Jahren die dritte Auflage vor. Unter den inzwischen eingetretenen Veränderungen nennt die Autorin „die flächendeckende Einführung eines Hörscreenings für alle Neugeborenen, die Umstrukturierung der ehemaligen Schulen für gehörlose und Schulen für Schwerhörige zu Schulen für Hörgeschädigte (Förderzentren, Förderschwerpunkt Hören); die fortlaufende Entwicklung bei den technischen Hörhilfen (digitale Hörgeräte, Cochlea Implantate), die erweiterte gesellschaftliche Akzeptanz (und Erforschung) der Gebärdensprache und (…) die Erfordernisse, die sich aus der inzwischen auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ergeben“ (8). Der Charakter des einführenden Lehrbuches wurde davon nicht berührt. Der Umfang wuchs unwesentlich. Geblieben sind auch die Übersichtlichkeit durch Anwendung von Symbolen, sowie die Aufgaben, die nach Durcharbeitung eines Kapitels die Lernkontrolle ermöglichen.
Der Fortgang der Diskussion macht sich in allen Kapiteln durch z. T. tiefgreifende redaktionelle Veränderungen bemerkbar. Neu aufgenommen wurden Kinder mit „auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)“ (51.56.96-98). Neu geschrieben wurde das Kapitel über Audiometrische Diagnostik. Die im Vorwort angesprochenen Veränderungen führen zu Umstellungen und z. T. weitgehender Neufassung der früheren Kapitel 6-10. Sie lauten jetzt: 6. Hörgeräte; 7. Das Cochlea Implantat; 8. Lautsprache; 9. Gebärdensprache und Gebärdenbewegung; 10. Spezielle Institutionen und Maßnahmen für Erziehung Bildung und Erziehung in integrativen Settings (aus 10. ausgegliedert und erheblich erweitert). Das neue Kapitel über die Lautsprache dokumentiert, dass sie nicht mehr selbstverständlich die gesamte Hörgeschädigtenpädagogik repräsentiert, sondern auf einer Stufe neben der Gebärdenbewegung steht, die ihren exotisch-verstörenden Charakter verloren hat. Das pädagogische Feld samt dazugehörigen technischen Hilfen wurde so neu strukturiert. Dadurch ändern sich auch die Aufgaben der Bildungsinstitutionen, die jetzt erst am Schluss angeführt werden (Kapitel 10 und 11). Es folgen die Kapitel 12. Besondere Bildungs- und Erziehungsaufgaben. 13. Bedeutung und Aufgabenfelder der Frühförderung; 14. Jugend- und Erwachsenenalter; 15. Überblick über die Geschichte der Hörgeschädigtenpädagogik (bis zur Gegenwart). Zu diesem Kapitel einige Hinweise: S. 224, Zeile 2: der Kaiser heißt Justinian; S. 240, Zeile 18 v.u.: lies „1860er“; S.245, Anm. 5: 1886 ist das Todesjahr, so Schumann (1940) 415; S. 258, Zeile 24 lies „Dresden 1911“ (1915) wurde die Schule vom Ministerium für selbständig erklärt). Ein Anhang bietet u.a. Glossar, Literaturverzeichnis und Adressen (die ESiD fehlt!)
Annette Leonhardts „Einführung“ ist auch in der jüngsten Auflage auf dem neuesten Stand, obwohl die Veränderungen in den letzten Jahren „rasant“ (8) waren. So sollten selbst Besitzer einer älteren Auflage eine Neuanschaffung in Erwägung ziehen. Das Geld wäre auch im Blick auf die Diskussion über die Zukunft von Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge gut angelegt.
Dietfried Gewalt