Der Mund-Nasen-Schutz erschwert bei Menschen mit Hörbeeinträchtigung die Kommunikation. Denn wer schlecht hört, benötigt trotz Hörgerät oft die Mimik sowie die Mund- und Lippenbewegung seines Gegenübers, um ein volles Hörverständnis zu erhalten. Außerdem schluckt die Maske den Schall: Die Sprache wird leiser, die hohen Töne sind reduziert. Wir empfehlen, das Hörgerät in Situationen mit Maske lauter zu stellen.
“Bei den meisten Hörgeräten kann das der Betroffene selbst machen”.
Ansonsten sollte man sich an seinen Akustiker wenden. Bei modernen Hörsystemen kann man auch zwei Programme festlegen, zwischen denen man schnell wechseln kann: eines für Gespräche mit, das andere für Gespräche ohne Maske.
Der Mund-Nasen-Schutz sorgt nicht nur dafür, dass Menschen mit Hörschwäche ihre Gesprächspartner noch schlechter verstehen, sondern der Mund-Nasen-Schutz macht Hörgeschädigte oft noch schwerhöriger. Denn die Zahl der Betroffenen, die sich wegen verloren gegangener Hörgeräte melden, ist mit Corona gestiegen. Schuld sind die Masken. Brillenträger kennen das Problem: Beim Abnehmen des Mund-Nase-Schutzes vom Ohr verheddert sich gern ein Bändchen am Brillenbügel, dann beginnt eine hektische Aktivität, damit die Brille nicht herunterfällt. Vor allem Geräte, die hinter dem Ohr getragen werden, sind stark gefährdet. Bei Schwerhörigen kann das Band des Mund-Nasen-Schutzes auch an den wenigen Gramm leichten Hörgeräten hängen bleiben, sie fallen dann zu Boden. Infolge der Hörbehinderung nimmt der Träger nicht gleich wahr und dann ist ein viele Hundert Euro teures Gerät schlicht weg. Wer so ein Gerät findet, kann dem betroffenen Menschen helfen, es zurückzubekommen. Denn jedes Hörgerät hat eine registrierte Nummer. Sie ist entweder aufgedruckt – manchmal hinter der Batterie-Klappe – oder sie kann elektronisch ausgelesen werden. Das kann ein Hörgeräteakustiker herauslesen oder der Hersteller des jeweiligen Gerätes. Der wird jedoch den Finder nicht über den Besitzer informieren, sondern dessen Händler, der wiederum dem jeweiligen Betroffenen mitteilt, in welchem Fundbüro oder welchem Geschäft das Gerät abgegeben wurde.
Bevor Sie sich auf die Suche nach ihrem Hörgerät machen, überlegen Sie in Ruhe, wann und wo Sie das Hörgerät zuletzt hatten. Suchen Sie zuerst zu Hause. Vielleicht ist das kleine Gerät einfach beim Ausziehen eines Pullis in den Fasern hängen geblieben oder dabei aus dem Ohr gefallen. Finden Sie das Gerät nicht in Ihrer Kleidung und auch nicht auf dem Boden Ihrer Wohnung, fragen Sie dort nach, wo Sie sich zuletzt aufgehalten haben. Vielleicht wurde es bei Freunden, in dem Geschäft oder dem Restaurant gefunden. Moderne Hörgeräte können mit einer sogenanntenTrackingfunktion ausgestattet sein. Dann können Sie mittels der Smartphone-App das verlorene Hörgerät sozusagen orten. Fragen Sie notfalls ihren Hörakustiker, ob Ihre Geräte das unterstützen. Wenn alles nicht hilft sprechen Sie nun zuerst mit Ihrem Hörgeräteakustiker. Dieser kann Ihnen in den meisten Fällen Ersatz- oder Leihgeräte zur Verfügung stellen. Eventuell haben Sie selbst auch noch Altgeräte in der Schublade, die Ihnen der Akustiker vorübergehend wieder fit machen kann. Wahrscheinlich muss eine wenigstens provisorische Anpassung vorgenommen werden.
Wenn das Hörgerät nicht mehr auftaucht – Wer übernimmt dann die Kosten?
Zunächst mal die schlechte Nachricht: Sie haben die Geräte (das Gerät) verloren und müssen zunächst einmal dafür geradestehen. Vielleicht haben Sie aber auch eine Hörgeräteversicherung, dann müssen Sie den Schaden dort melden. Es lohnt sich auch ein Blick in die Police der Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, vielleicht ist der Verlust dort abgedeckt.
Jetzt die gute Nachricht: Oft können Sie Glück haben, und Ihre Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten oder in voller Höhe. Das ist aber immer von der Krankenkasse abhängig. Am Anfang sollte die Verlustanzeige über das verlorene Hörgerät bei der Krankenkasse stehen. Dann besorgen Sie sich eine Verordnung vom HNO-Arzt auf der steht, dass das Hörgerät verloren wurde. Lassen Sie beim Hörakustiker eine neue Hörprüfung durchführen und sich bescheinigen, dass das Gerät verloren wurde. Stellen Sie nun einen Antrag auf Kostenübernahme für verlorene Hörgeräte und legen Sie diese Unterlagen bei. Schildern Sie, dass die Suche ohne Ergebnis verlaufen ist. Das alles können Sie gemeinsam mit dem Hörakustiker erledigen, der dann die Unterlagen über die verlorenen Hörgeräte für Sie einreicht. Es dauert einige Tage oder sogar zwei, drei Wochen, bis die Krankenkasse entschieden hat. Haben Sie ein Hörgerät verloren und es war schon älter als 6 Jahre, steht Ihnen sowieso eine erneute Kostenbeteiligung der Krankenkasse zu. Dann besorgen Sie sich eine Verordnung vom ihrem HNO-Arzt und können damit gleich zum Hörakustiker gehen, der alles Weitere in die Wege leitet.
Quelle: PM Förderkreis zur Integration von Schwerhörigen und Ertaubten e.V.