SeelsOHRge – 21. Ausgabe
Hörgeräte, Hilfsmittel, Reha
Ihr gutes Recht!
Liebe Leserinnen, Liebe Leser,
für viele Schwerhörige ist der Streit um die Kostenübernahme von Hörgeräten durch die Krankenkasse bzw. Rentenversicherung ein nerviger „Dauerbrenner“.
Im ersten Artikel erläutert Rechtsanwalt Dr. Weber, worauf bei der Anschaffung von Hörgeräten zu achten ist. Zwar hat sich die Rechtslage für die Betroffenen verbessert, dennoch gibt es noch Unklarheiten. Wann ist die Krankenkasse, wann die Rentenversicherung zuständig? Sind zuzahlungspflichtige Geräte automatisch „Luxus“? Wie erlangt der Versicherte die „bestmögliche Versorgung“, auf die er Anspruch hat? Wie steht es um die Teilhabe? Wie kann man sich beraten lassen? Dr. Weber rät Betroffenen, sich nicht alles gefallen zu lassen, sondern selbstbewusst aufzutreten und ggf. die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Der Deutsche Schwerhörigenbund weist am Beispiel eines Urteils des Sozialgerichts Aachen darauf hin, wie wichtig es bei einer Klage ist, ein genaues Hörtagebuch über jedes getestete Hörgerätemodell zu führen. Neben der Messung in der Kabine des Akustikers sind auch die sub- jektiven Erfahrungen des Testers im Alltag ent- scheidend – etwa bei den unterschiedlichen Situationen im Beruf und im privaten Umfeld.
In der Andacht über die „bittende Witwe“ (Lk. 18, 1 – 8) beschreibt Pastor Exner am Beispiel einer Frau, die in der DDR Repressalien erleiden mus- ste, was eine starke innere Haltung ausmacht.
Wir hoffen, diese Ausgabe bietet nützliche Tipps für Sie und wünschen Ihnen eine anregende Lektüre!
Cornelia Kühne